Flugordnung

1. Grundlagen

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme alle Modellflieger ist Voraussetzung für die Benutzung des Modellfluggeländes des MSV-Walzbachtal e.V. Auf Sauberkeit ist zu achten. Abfälle, Flaschen und Restteile von Modellen und ähnlichem sind vom Verursacher zu entsorgen.

2. Versicherung

Der Betrieb von Flugmodellen jeglicher Art auf dem Modellfluggelände des MSV-Walzbachtal e.V. ist nur mit gültiger Modellflugversicherung gestattet. Der Versicherungsnachweis und der Personalausweis sind immer mitzuführen und auf Verlagen dem Flugleiter oder dessen Vertreter vorzulegen! Schadensmeldungen für die Versicherung müssen zuerst der Vorstandschaft gemeldet werden!

3. Fernsteuerfrequenzen

Vor dem Einschalten des Senders hat sich der Modellflieger in das Flugbuch einzutragen, eine Frequenzmarke im Kasten auf seine Frequenz zu hängen und sich zu vergewissern das die Frequenz nicht schon belegt ist. Bei Frequenzdoppelbelegungen ist besondere Sorgfalt und Absprache der Betroffenen unter einander erforderlich!

4. Inbetriebnahme von Modellen

Alle Flugmodelle müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Auf die Sorgfaltspflicht jedes Einzelnen wird hier appelliert. Insbesondere sind die Lärmschutzbestimmungen sowie die zulässigen Abfluggewichte der Modelle zu beachten und einzuhalten. Modelle und Zubehör sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Diese Bereiche sind auch ausschließlich für Einstellarbeiten, Betanken, Motorstart usw. zu nutzen. Flächenmodelle dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Startbahn und Helikopter nur im unmittelbaren Bereich des Helipads gestartet werden. Maximales Startgewicht: Das maximale Startgewicht beträgt 15 kg

5. Flugbereich

Der öffentliche Weg am Parkplatz bis zum Wald, die Straße an der Obstanlage vorbei bis zur Kreuzung, die Straße rechts zum Wald und der Wald am Hang ergeben die Grenzen des Luftraumes. Der Flugluftraum darf nicht verlassen werden. Ausnahme: Das Überfliegen der Straße Richtung Obstanlage ist nur bei Starts und Landungen erlaubt. Die Obstanlage selbst darf nicht überflogen werden!

6. Flugbetrieb

Montag – Samstag Sonnenauf- bis Sonnenuntergang Sonn- und Feiertage Sonnenauf- bis Sonnenuntergang Das Überfliegen und Anfliegen von Personen, Fahrzeugen, Unterkünften, des Modell-vorbereitungsbereiches und Zuschauerraumes sowie der Obstablage ist prinzipiell verboten. Sollte sich ein Mann tragendes Fluggerät im Flugraum befinden, so ist dem in ausreichender Entfernung auszuweichen. Bei Starts und Landungen über die Straße ist auf den dortigen Verkehr und Passanten zu achten. Gegebenenfalls muss ein Posten aufgestellt werden. Starts und Landungen sind den fliegenden Piloten anzukündigen bzw. dies mit ihnen abzusprechen, um eine Gefährdung im Luftraum zu vermeiden. Starts und Landungen sind grundsätzlich nur auf der Start- und Landebahn erlaubt. Das überfliegen der Start- und Landebahn ist verboten. Für alle Piloten gilt generelles Alkoholverbot (0,0 Promille)

7. Flugleiter

Bei Flugbeginn ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu Überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während der Flugleitertätigkeit darf er kein Modell steuern. Den Anweisungen der Flugleiter ist unbedingt Folge zu leisten. Von den gewählten Flugleitern kann bei Verstößen ein sofortiges Flugverbot für diesen Tag ausgesprochen werden. Ist keiner der amtlich gewählten Flugleiter anwesend, so übernimmt automatisch das erste noch eingetragene, volljährige und aktive Mitglied diese Funktion in Vertretung. Der Flugleiter darf nur nach Absprache mit dem Flugleitervertreter starten. Bei Veranstaltungen ist prinzipiell ein gewählter Flugleiter einzusetzen.

8. Flugschüler/-anfänger

Flugschüler / -anfänger sollten ihre ersten Flugversuche nur unter Anleitung eines erfahren Modellfliegers durchführen.

9. Gastflieger

Gastflieger müssen Ihre eigene Haftpflichtversicherung besitzen, diese vor dem Start vorlegen und ins Flugbuch eintragen. Kein Start eines Gastpiloten ohne gültigen Versicherungsnachweiß.

10. Zufahrt/Parkplätze

Der Schotterweg zum Fluggelände sollte aus Rücksichtnahme maximal im Schritttempo befahren werden, da im Sommer sonst eine enorme Staubentwicklung zu verzeichnen ist.

Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Flugplatzordnung kann ein generelles Flugverbot für den Betreffenden ausgesprochen werden!

Die Flugplatzordnung wurde bei der Mitgliederversammlung am 19.03.2004 einstimmig durch die Mitglieder genehmigt und am 27.07.2007 bei der Vorstandssitzung in Punkt 6 und in der Vorstandschaftssitzung am 08.04.2008 in Punkt 4,6 und 9 ergänzt. In der Vorstandschaftssitzung am 3.12.2008 für die neue Aufstiegserlaubnis geändert und bis zur Schlussabnahme vom Gutachter genehmigt.

Die alte Flugplatzordnung verliert hiermit ihre Gültigkeit.

Die Vorstandschaft 03.12.2008