Kenntnisnachweis - Fragen & Antworten
1. Wo finde ich die aktuellen Informationen zum Modellflugbetrieb im DMFV?
All diese Informationen sind in der Broschüre "Leitfaden Modellflugbetrieb" vom DMFV gesammelt verfügbar (download PDF beim DMFV).
2. Wie lautet der Link zum DMFV-Kenntnisnachweis?
https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
3. Benötige ich eine Registrierung beim DMFV zum Erwerb des Kenntnisnachweises?
Die Registrierung erfolgt auf https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/anmelden unter „Jetzt registrieren“.
4. Bei der Registrierung zum Kenntnisnachweis erhalte ich die Rückmeldung „Fehler: Für diese E-Mail-Adresse existiert bereits ein Kundenkonto. Bitte anmelden“. Was kann ich tun?
Im Anmeldebildschirm ist der Menüpunkt „Passwort vergessen“ zu benutzen. Danach ist wieder die E-Mail-Adresse anzugeben, an die innerhalb kurzer Zeit ein Link zum Zurücksetzen des Passworts gesendet wird. Durch Anklicken dieses Links kann zur angegebenen E-Mail-Adresse ein neues Passwort vergeben werden.
5. Ich habe bereits Zugangsdaten zum DMFV-Mitgliederportal. Kann ich diese zum Erwerb des Kenntnisnachweises verwenden?
Nein, zum Erwerb des Kenntnisnachweises ist eine vom DMFV-Portal unabhängige separate Registrierung beim DMFV speziell für diesen Zweck erforderlich (siehe oben). Das ermöglicht z.B. einem Modellpiloten, der nicht Mitglied im DMFV ist, den DMFV-Kenntnisnachweis zu erwerben.
6. Kann ich zur Registrierung für den Kenntnisnachweis dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, die ich als DMFV-Mitglied auch zur Anmeldung am DMFV-Mitgliederportal verwende?
Ja, es kann in beiden Fällen dieselbe E-Mail-Adresse verwendet werden. Auch das Passwort kann in beiden Fällen dasselbe sein.
7. Ist zum Fliegen auf unserem Modellflugplatz ein Kenntnisnachweis notwendig?
Nach den neuen Vorgaben ist ein Kenntnisnachweis erst für ein Modellfluggerät mit einer Abflugmasse von über 2 kg bzw. einer Flughöhe von über 120 m notwendig. Da diese Grenzen aber praktisch nicht ständig überprüft werden können, ist ab dem 1. Januar 2023 zum Fliegen auf unserem Modellflugplatz generell ein Kenntnisnachweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
8. Muss ich dem Vorstand einen Nachweis über den Erwerb des Kenntnisnachweises zukommen lassen?
Der Vorstand hat die Vereinsmitglieder entsprechend informiert und prüft lediglich stichprobenartig ab 1. Januar 2023 auf unserem Flugplatz das Mitführen des Kenntnisnachweises.
9. Mein alter DMFV-Kenntnisnachweis ist noch gültig. Muss ich trotzdem den neuen Kenntnisnachweis erwerben?
Nein, der alte DMFV-Kenntnisnachweis bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inhaber eines solchen Kenntnisnachweises sich über die neuen Verbandsregeln informiert hat.
10. Gilt der Kenntnisnachweis des DMFV auch auf Modellflugplätzen, die unter einer Betriebsgenehmigung des MFSD/DAeC betrieben werden, bzw. gilt der Kenntnisnachweis vom MFSD/DAeC auch auf einem Modellflugplatz, der unter einer Betriebsgenehmigung des DMFV betrieben wird?
DMFV Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein:
„In den LBA Betriebsgenehmigungen von DMFV und MFSD/DAeC ist eine gegenseitige Anerkennung der Kenntnisnachweise vorgesehen. Mitglieder des MFSD/DAeC können mit ihrem Kenntnisnachweis auf unserem Modellfluggelände nach unseren DMFV Regeln fliegen. Mitglieder des DMFV können auf MFSD/DAeC Modellfluggeländen mit dem DMFV Kenntnisnachweis nach den jeweiligen Regeln des Platzes bzw. des MFSD/DAeC fliegen.“
11. Braucht man einen Kenntnisnachweis zum Fliegen „auf der grünen Wiese“?
Generell wird ab 2 kg Abflugmasse und/oder mehr als 120 m Flughöhe ein Kenntnisnachweis benötigt, beim Fliegen „auf der grünen Wiese“ gilt der Kenntnisnachweis des Verbands, bei dem man versichert ist.
12. Benötige ich den Kompetenznachweis A1/A3?
Der Kompetenznachweis A1/A3, wie er beim LBA zu absolvieren ist, wird ausschließlich für den Flugbetrieb innerhalb der „Offenen Kategorie“ benötigt. Diese Kategorie ist für den Modellflug in den meisten Klassen nicht praktikabel. Jedoch ist dieser Kompetenznachweis EU-weit gültig und berechtigt zum Flugbetrieb in der „Offenen Kategorie“ auch in anderen Ländern der EU.